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Seit Januar 2001
werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
durch eine dreistufige "Erwerbsminderungsrente" ersetzt:
Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält
keine Leistung.
Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält
die halbe Rente. (ca. 19 % vom Bruttoeinkommen)
Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann erhält
die volle Rente. (ca. 38 % vom Bruttoeinkommen)
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